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Betreuja

Rechtssicher

Das Entsendemodell – einfach erklärt

Klare Verhältnisse für Ihre Familie und faire Bedingungen für die Betreuungskräfte. Hier erfahren Sie, wie das Modell funktioniert.

Betreuja

Vermittelt und organisiert: passende Betreuungskraft, Anreise, Wechsel, feste Ansprechpartnerin. Betreuja erhält dafür eine Vermittlungsprovision.

EU-Partnerfirma

Die Partnerfirma ist Arbeitgeberin der Betreuungskraft: Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherung, A1-Bescheinigung.

Ihre Familie

Schließt den Betreuungsvertrag mit der Partnerfirma und bietet der Betreuungskraft Zimmer und Verpflegung. Sie ist nicht Arbeitgeberin.

Die EU-Partnerfirma ist Arbeitgeberin

Die Betreuungskräfte sind bei unserer EU-Partnerfirma mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat fest angestellt. Diese Firma schickt sie für eine bestimmte Zeit zu Ihnen nach Deutschland – man spricht von Entsendung. Das ist in der Europäischen Union ausdrücklich erlaubt: Unternehmen dürfen ihre Dienstleistungen in anderen EU-Staaten erbringen und dafür eigene Beschäftigte entsenden.

Für Sie als Familie bedeutet das: Sie sind nicht Arbeitgeber. Sie müssen keine Lohnabrechnung machen, keine Sozialversicherung anmelden und keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung selbst organisieren.

Die A1-Bescheinigung

Die A1-Bescheinigung belegt, dass die Betreuungskraft während der Entsendung weiter im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes versichert ist (Art. 12 der EU-Verordnung 883/2004). Sie wird von der zuständigen Behörde im Entsendestaat ausgestellt und gilt für höchstens 24 Monate. Die Betreuungskraft sollte sie bei sich haben; auf Wunsch zeigen wir Ihnen eine Kopie.

Mindestlohn – auch für Bereitschaftszeit

Auch für entsandte Beschäftigte gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn: seit 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 €. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt (Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20), dass auch Bereitschaftszeiten einer entsandten Betreuungskraft mit dem Mindestlohn zu vergüten sind. Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen realistische Arbeits- und Bereitschaftszeiten, feste Pausen und freie Zeit – und die Betreuungskraft wird dafür fair bezahlt.

„24 Stunden“ bedeutet deshalb nicht, dass eine Person rund um die Uhr arbeitet. Gemeint ist, dass jemand im Haushalt lebt und da ist, wenn Hilfe gebraucht wird. Wird nachts regelmäßig viel Hilfe benötigt, sprechen wir offen darüber, welche ergänzende Unterstützung sinnvoll ist.

So setzen wir das um

  • Feste Arbeitszeit: rund 30 Stunden pro Woche, im Arbeitsvertrag der Partnerfirma festgelegt.
  • Pausen und Freizeit: täglich feste Pausen von insgesamt mindestens 2 Stunden, außerdem 1 freier Tag pro Woche.
  • Keine ständige Rufbereitschaft: Außerhalb der Arbeitszeit ist die Betreuungskraft nicht verpflichtet, auf Abruf bereitzustehen. Wird mehr Unterstützung gebraucht, planen wir sie mit Ihnen gemeinsam – zum Beispiel über einen Pflegedienst, Tagespflege oder Angehörige.
  • Gehalt: Die Partnerfirma zahlt das Gehalt in das Heimatland der Betreuungskraft – mindestens in Höhe des deutschen Mindestlohns für jede Arbeitsstunde in Deutschland. Der Ort der Auszahlung ändert daran nichts.

Bitte helfen Sie mit: Halten Sie die vereinbarten Zeiten ein und geben Sie der Betreuungskraft ihre Freizeit. Das schützt die Betreuungskraft – und Sie.

Warum „selbstständige“ Betreuungskräfte riskant sind

Manche Angebote arbeiten mit Betreuungskräften, die als Selbstständige auftreten. Das klingt einfach, ist aber oft problematisch: Wer nur für eine Familie arbeitet, in deren Haushalt lebt und sich nach deren Tagesablauf richtet, ist in der Regel nicht wirklich selbstständig. Stellt die Deutsche Rentenversicherung später eine Scheinselbstständigkeit fest, kann die Familie als Arbeitgeberin gelten – mit möglichen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Auch die direkte Anstellung durch die Familie ist möglich, bringt aber alle Arbeitgeberpflichten mit sich: Anmeldung, Lohnabrechnung, Arbeitszeitgesetz, Urlaub und Vertretung. Das Entsendemodell nimmt Ihnen diese Pflichten ab.

Was Sie selbst beachten sollten

  • Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung zeigen.
  • Planen Sie Pausen und freie Zeit der Betreuungskraft gemeinsam mit uns ein.
  • Medizinische Behandlungspflege und Intensivpflege gehören zu einem ambulanten Pflegedienst – nicht zur Betreuungskraft.
  • Bewahren Sie Rechnungen auf und zahlen Sie per Überweisung – das ist Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr Details im Ratgeber: Entsendung, A1 und Mindestlohn – so ist 24h-Betreuung legal.

Kostenlose Anfrage

Lassen Sie uns gemeinsam die passende Betreuung finden.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden erste passende Profile per WhatsApp oder E-Mail – ganz ohne Telefonat.

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5 kurze Schritte, ca. 2 Minuten. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Profile per WhatsApp oder E-Mail – ohne Telefonat.

1. Für wen ist die Betreuung?

Bei einem Ehepaar bitte beide, z. B. „84 und 87“.

2. Wie ist die Situation?

Mobilität *

Demenz? *

Wird nachts Hilfe benötigt? *

3. Wohnsituation

Gibt es ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft? *

Die Betreuungskraft lebt bei Ihnen. Sie braucht ein eigenes Zimmer als privaten Rückzugsort, um sich zu erholen – das ist Voraussetzung für eine gute und dauerhafte Betreuung.

Ist Internet (WLAN) vorhanden?

4. Ab wann wird die Betreuung gebraucht?
5. Wie erreichen wir Sie?

Wie möchten Sie die Profile erhalten? *

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