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Betreuja

Entsendung, A1 und Mindestlohn – so ist 24h-Betreuung legal

1. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit

Rund um die 24-Stunden-Betreuung kursieren viele Begriffe: Entsendung, A1, Mindestlohn, Scheinselbstständigkeit. Für Familien ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten – dabei ist die rechtliche Grundlage entscheidend. Denn wer eine Betreuungskraft ohne saubere Vertragsgestaltung beschäftigt, kann im Ernstfall selbst haften. In diesem Ratgeber erklären wir, wie eine legale 24-Stunden-Betreuung aufgebaut ist und woran Sie seriöse Angebote erkennen.

Die drei gängigen Modelle im Überblick

In Deutschland gibt es im Wesentlichen drei Wege, eine im Haushalt lebende Betreuungskraft zu beschäftigen.

Modell Arbeitgeber Aufwand für die Familie Typische Risiken
Entsendemodell Firma im EU-Ausland gering unseriöse Anbieter ohne A1 oder Mindestlohn
Arbeitgebermodell die Familie selbst hoch (Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht) Fehler bei Arbeitszeit und Abgaben
Selbstständige Betreuungskraft keiner mittel Scheinselbstständigkeit

Das Entsendemodell ist in der Praxis am weitesten verbreitet. Auch Betreuja arbeitet mit diesem Modell: Wir vermitteln, Arbeitgeber der Betreuungskraft ist eine Partnerfirma mit Sitz in der EU.

Wie das Entsendemodell funktioniert

Bei einer Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Staat angestellt. Dieses Unternehmen schickt sie für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland, um dort eine Dienstleistung zu erbringen – in diesem Fall die Betreuung in Ihrem Haushalt.

Die Rollen sind dabei klar verteilt:

  • Die Partnerfirma ist Arbeitgeber. Sie schließt den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn, führt die Sozialversicherungsbeiträge ab und ist gegenüber der Betreuungskraft weisungsbefugt.
  • Die Familie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der Partnerfirma und bezahlt die vereinbarte Leistung.
  • Betreuja vermittelt zwischen beiden Seiten, sucht passende Betreuungskräfte aus und organisiert die Wechsel – gegen eine Provision.

Für Sie als Familie heißt das: Sie sind nicht Arbeitgeber und müssen sich nicht um Lohnabrechnung oder Sozialversicherung kümmern.

Die A1-Bescheinigung

Wozu sie dient

Die A1-Bescheinigung belegt, dass für die entsandte Betreuungskraft weiterhin das Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlandes gilt. Rechtsgrundlage ist Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Die Betreuungskraft ist damit im Heimatland kranken-, renten- und unfallversichert; in Deutschland fallen für diese Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Was Sie wissen sollten

  • Die A1-Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde im Entsendestaat ausgestellt, nicht von der Firma selbst.
  • Eine Entsendung ist auf höchstens 24 Monate angelegt.
  • Die Bescheinigung sollte grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit beantragt sein. Fragen Sie nach, ob für jede Betreuungskraft eine A1-Bescheinigung vorliegt oder beantragt wurde.

Fehlt die A1-Bescheinigung, kann im Zweifel deutsches Sozialversicherungsrecht greifen – mit möglichen Nachforderungen. Ein seriöser Anbieter legt deshalb offen, wie er mit der A1-Bescheinigung umgeht.

Mindestlohn – auch für Bereitschaftszeit

Für alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Das schließt entsandte Betreuungskräfte ausdrücklich ein. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro (Stand: 2026).

Besonders wichtig für die 24-Stunden-Betreuung ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2021 (Az. 5 AZR 505/20). Darin hat das Gericht entschieden, dass eine entsandte Betreuungskraft nicht nur für die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden, sondern auch für Bereitschaftszeiten Anspruch auf den Mindestlohn hat. Bereitschaft liegt etwa vor, wenn die Betreuungskraft sich zur Verfügung halten muss, um bei Bedarf sofort einzugreifen.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und echte Freizeit sollten klar vereinbart und eingehalten werden.
  • Die Betreuungskraft braucht verlässliche Pausen und freie Zeit, in der sie nicht erreichbar sein muss.
  • Ist rund um die Uhr Unterstützung nötig, kann eine einzelne Betreuungskraft das nicht dauerhaft leisten. Dann ist eine Ergänzung, etwa durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflege, nötig.

Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ beschreibt also, dass die Betreuungskraft im Haushalt lebt – nicht, dass sie 24 Stunden am Tag arbeitet.

Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen

Diese Fragen helfen Ihnen bei der Einschätzung:

  1. Wer ist Arbeitgeber? Der Name und Sitz der Firma sollten klar benannt sein.
  2. Liegt eine A1-Bescheinigung vor? Seriöse Anbieter erklären, wie sie diese sicherstellen.
  3. Wird der Mindestlohn gezahlt – auch für Bereitschaft? Eine transparente Antwort ist ein gutes Zeichen.
  4. Sind Arbeits- und Freizeiten geregelt? Es sollte nachvollziehbar sein, wann die Betreuungskraft frei hat.
  5. Gibt es einen schriftlichen Vertrag und ordnungsgemäße Rechnungen? Diese brauchen Sie auch für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
  6. Ist der Preis realistisch? Angebote weit unter der üblichen Marktspanne sind ein Warnsignal.

Warum sich Legalität für Familien lohnt

Schwarzarbeit mag auf den ersten Blick günstiger wirken. Sie birgt aber erhebliche Risiken: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder und fehlender Versicherungsschutz, wenn die Betreuungskraft einen Unfall hat. Außerdem können Sie die Kosten nicht steuerlich geltend machen.

Eine legale Betreuung schützt dagegen alle Beteiligten: die Betreuungskraft, die fair bezahlt und abgesichert ist, und Ihre Familie, die sich auf eine verlässliche Lösung verlassen kann.

Was die Betreuungskraft leistet – und was nicht

Betreuungskräfte unterstützen bei Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft und der Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht dazu. Diese übernimmt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V, bezahlt von der Krankenkasse. Diese klare Aufgabenteilung ist auch rechtlich wichtig.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information (Stand: 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Beträge: Stand 2026, ohne Gewähr.

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