24-Stunden-Betreuung für Menschen mit Down-Syndrom
1. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Menschen mit Down-Syndrom leben heute länger und selbstbestimmter als noch vor wenigen Jahrzehnten. Viele arbeiten, haben Hobbys, Freundschaften und klare Vorstellungen davon, wie sie leben möchten. Gleichzeitig brauchen manche im Alltag Unterstützung – etwa weil die Eltern älter werden, weil Lebensumstände sich ändern oder weil im Alter zusätzliche Bedürfnisse hinzukommen. Eine 24-Stunden-Betreuung, bei der eine Betreuungskraft mit im Haushalt lebt, kann dann eine Möglichkeit sein, das gewohnte Leben zu Hause fortzuführen.
Im Mittelpunkt steht der Mensch
Jeder Mensch mit Down-Syndrom ist anders. Fähigkeiten, Interessen, Kommunikationsweise und Unterstützungsbedarf unterscheiden sich stark. Gute Betreuung beginnt deshalb nicht bei der Diagnose, sondern bei der Person: Was ist ihr wichtig? Was kann sie selbst? Wo wünscht sie sich Hilfe?
Eine Betreuungskraft sollte nicht alles übernehmen, sondern so viel unterstützen wie nötig und so wenig wie möglich. Das bedeutet zum Beispiel:
- gemeinsam kochen statt für jemanden kochen,
- beim Einkauf begleiten und die Entscheidung über den Einkaufszettel der Person überlassen,
- Tagesabläufe gemeinsam planen, etwa mit Bildern oder einem Wochenplan,
- Freundschaften, Hobbys und Termine unterstützen, ohne sie zu bestimmen.
Selbstbestimmung heißt auch, mitentscheiden zu dürfen – bei der Frage, ob eine Betreuungskraft ins Haus kommt, und wenn möglich auch bei der Auswahl der Person.
Wobei eine Betreuungskraft unterstützen kann
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft hilft im Alltag. Typische Aufgaben sind:
- Haushaltsführung, Wäsche und Ordnung,
- Einkaufen und Kochen, gern mit Blick auf ausgewogene Ernährung,
- Begleitung zu Arztterminen, Freizeitangeboten, Behörden oder zur Arbeit,
- Unterstützung bei der Grundpflege, etwa Körperpflege oder Anziehen, wenn das gewünscht ist,
- Struktur und Verlässlichkeit im Tagesablauf,
- Gesellschaft, Gespräche und gemeinsame Aktivitäten.
Medizinische Behandlungspflege, etwa Injektionen oder Wundversorgung, gehört nicht dazu. Ist sie nötig, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgaben auf ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V; die Kosten trägt die Krankenkasse. Ebenso ist die Betreuung kein Ersatz für Intensivpflege.
Kombination mit Werkstatt und Tagesstruktur
Viele Menschen mit Down-Syndrom arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen, in einem Inklusionsbetrieb oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Andere besuchen eine Tagesförderstätte oder ein Tagesangebot. Diese Struktur ist wertvoll und sollte erhalten bleiben.
Eine 24-Stunden-Betreuung lässt sich gut damit verbinden:
- Morgens unterstützt die Betreuungskraft beim Aufstehen, Frühstück und bei der Vorbereitung auf den Tag.
- Tagsüber ist die Person bei der Arbeit oder im Tagesangebot – in dieser Zeit kann die Betreuungskraft den Haushalt erledigen oder eine Pause machen.
- Nachmittags und abends geht es um Freizeit, gemeinsames Kochen, Hobbys und Erholung.
Gerade in dieser Kombination entsteht ein Alltag, der Halt gibt und zugleich Raum für Eigenständigkeit lässt.
Kontinuität bei Wechseln
Im Entsendemodell wechseln Betreuungskräfte in der Regel alle paar Monate. Für Menschen, denen Verlässlichkeit und vertraute Gesichter besonders wichtig sind, ist das ein Punkt, der gut vorbereitet werden sollte.
Was helfen kann:
- Feste Teams: Wenn möglich, wechseln sich dieselben zwei Betreuungskräfte ab. So kehren vertraute Personen zurück.
- Übergaben: Eine gute Übergabe zwischen den Betreuungskräften, etwa mit einem schriftlichen Tagesplan und Hinweisen zu Vorlieben und Ritualen.
- Ankündigung: Wechsel rechtzeitig und verständlich ankündigen, etwa mit Fotos der neuen Betreuungskraft und einem Kalender.
- Gleichbleibende Routinen: Tagesabläufe, Rituale und Bezugspersonen aus Familie, Werkstatt oder Freundeskreis bleiben bestehen.
Betreuja organisiert die Wechsel lückenlos und achtet bei der Auswahl auf die Wünsche der Familie. Vertraute Betreuungskräfte können wir nicht in jedem Fall garantieren, wir bemühen uns aber um möglichst viel Kontinuität.
Finanzierung: Pflegegrad und Eingliederungshilfe
Die Finanzierung einer Betreuung für Menschen mit Behinderung kann aus mehreren Quellen kommen. Welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Die folgenden Hinweise sind daher als erste Orientierung gedacht.
Leistungen der Pflegeversicherung
Viele Menschen mit Down-Syndrom haben einen Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, das frei verwendbar ist (Stand: 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Hinzu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für anerkannte Angebote nach § 45b SGB XI sowie der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Einen Überblick gibt unser Ratgeber Was zahlt die Pflegekasse bei 24h-Betreuung?.
Eingliederungshilfe nach SGB IX
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten. Sie sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, etwa durch Assistenz im Alltag. Zuständig ist der jeweilige Träger der Eingliederungshilfe, der je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist. Ob und in welchem Umfang die Eingliederungshilfe Kosten einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft mitträgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Bedarfsermittlung geprüft.
Persönliches Budget nach § 29 SGB IX
Statt Sach- oder Dienstleistungen können Leistungen zur Teilhabe auf Antrag auch als Persönliches Budget gewährt werden. Die Person erhält dann einen Geldbetrag und organisiert ihre Unterstützung selbst – auf Wunsch mit Hilfe von Angehörigen oder einer rechtlichen Betreuung. Ob ein Persönliches Budget für eine 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden kann, hängt von der Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger ab. Eine frühzeitige Beratung ist empfehlenswert.
Weitere Entlastung
Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen können außerdem nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden: 20 Prozent von höchstens 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro pro Jahr für den Lohnanteil, sofern Rechnung und Überweisung vorliegen.
Beratung in Anspruch nehmen
Für Fragen rund um Pflegeleistungen haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI; auch Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI beraten kostenlos. Zur Eingliederungshilfe und zum Persönlichen Budget bieten die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) Unterstützung an. Auch Elternverbände und Selbsthilfegruppen sind oft eine wertvolle Anlaufstelle.
Weiterlesen und Kontakt
- Mehr zum Ablauf der Vermittlung lesen Sie unter So funktioniert’s.
- Eine erste Kostenorientierung bietet der Kostenrechner.
- Gut vorbereitet in den Start: unsere Checkliste zur Ankunft der Betreuungskraft.
- Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation – über eine unverbindliche Anfrage.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Beträge: Stand 2026, ohne Gewähr.
