Checkliste: So bereiten Sie die Ankunft der Betreuungskraft vor
1. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Die ersten Tage einer 24-Stunden-Betreuung prägen oft die gesamte Zusammenarbeit. Wenn die Betreuungskraft ankommt, trifft sie auf einen fremden Haushalt, neue Abläufe und einen Menschen, den sie erst kennenlernen muss. Je besser Sie diesen Start vorbereiten, desto schneller entsteht Vertrauen – auf beiden Seiten. Diese Checkliste hilft Ihnen, an alles Wichtige zu denken.
1. Ein eigenes Zimmer einrichten
Die Betreuungskraft lebt für mehrere Wochen oder Monate in Ihrem Haushalt. Ein eigenes, abschließbares Zimmer ist deshalb keine Nebensache, sondern Voraussetzung für eine gute Betreuung. Hier kann sie sich zurückziehen und erholen.
Zur Grundausstattung gehören:
- ein bequemes Bett mit frischer Bettwäsche,
- ein Kleiderschrank oder ausreichend Stauraum,
- ein Tisch und ein Stuhl,
- gute Beleuchtung, Heizung und ein Fenster,
- Handtücher und eine Möglichkeit, die eigene Wäsche zu waschen,
- idealerweise ein Fernseher oder Radio.
Klären Sie außerdem, welches Bad die Betreuungskraft nutzt und zu welchen Zeiten.
2. Internet und Telefon
Für die Betreuungskraft ist der Kontakt zur eigenen Familie im Heimatland sehr wichtig. Stellen Sie einen WLAN-Zugang zur Verfügung und notieren Sie das Passwort gut lesbar. Prüfen Sie, ob das Signal auch im Zimmer der Betreuungskraft ankommt.
Hilfreich ist außerdem ein Telefon, mit dem sie im Notfall Angehörige, Ärzte oder den Rettungsdienst erreichen kann.
3. Notfallnummern und wichtige Kontakte
Legen Sie eine gut sichtbare Liste an, zum Beispiel am Kühlschrank oder neben dem Telefon:
- Notruf 112 (Rettungsdienst und Feuerwehr) und Polizei 110,
- ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117,
- Hausarztpraxis mit Sprechzeiten,
- Fachärzte, Apotheke und ambulanter Pflegedienst, falls eingebunden,
- Telefonnummern von zwei bis drei Angehörigen, die jederzeit erreichbar sind,
- Kontakt zu Betreuja und zur Partnerfirma.
Notieren Sie zusätzlich die vollständige Adresse des Haushalts, damit die Betreuungskraft sie im Notfall sicher angeben kann.
4. Medikamentenplan und Gesundheitsinformationen
Ein aktueller Medikamentenplan gibt Sicherheit. Er sollte festhalten, welches Medikament wann und in welcher Dosierung eingenommen wird. Die Betreuungskraft kann an die Einnahme erinnern und Medikamente bereitstellen, die bereits vorbereitet sind. Das Stellen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung, Injektionen oder Wundversorgung gehört dagegen zur medizinischen Behandlungspflege. Diese übernimmt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung nach § 37 SGB V.
Legen Sie außerdem bereit:
- Liste mit Diagnosen, Allergien und Unverträglichkeiten,
- Kopie der Versichertenkarte,
- falls vorhanden: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Notfallmappe – oder zumindest einen Hinweis, wo diese Unterlagen liegen.
5. Tagesablauf und Gewohnheiten aufschreiben
Niemand kennt die betreute Person so gut wie Sie. Schreiben Sie auf, was für einen guten Tag wichtig ist:
- Aufsteh- und Schlafenszeiten,
- Essensvorlieben, Abneigungen und Diät-Hinweise,
- liebgewonnene Rituale, etwa der Spaziergang nach dem Mittagessen,
- Themen, über die die Person gern spricht – und solche, die sie belasten,
- bei Demenz: Hinweise, was in unruhigen Momenten beruhigend wirkt.
Ein solches Blatt erleichtert auch späteren Betreuungskräften den Einstieg, wenn ein Wechsel ansteht.
6. Hausregeln besprechen
Klare Absprachen beugen Missverständnissen vor. Sprechen Sie offen und freundlich über:
- Nutzung von Küche, Waschmaschine und Gemeinschaftsräumen,
- Rauchen im Haus oder auf dem Balkon,
- Besuch von Bekannten der Betreuungskraft,
- Umgang mit Haustieren,
- Ordnung, Mülltrennung und Lüften.
Hausregeln sollten fair und nachvollziehbar sein. Die Betreuungskraft ist Gast und Fachkraft zugleich – kein Familienmitglied auf Abruf.
7. Haushaltsgeld und Einkäufe regeln
Die Betreuungskraft erledigt in der Regel die täglichen Einkäufe. Legen Sie fest, wie das abläuft:
- eine Haushaltskasse mit festem Betrag,
- ein Haushaltsbuch, in dem Ausgaben und Belege gesammelt werden,
- klare Absprachen, wer die Kasse regelmäßig prüft.
Die Verpflegung der Betreuungskraft ist Teil der Vereinbarung. Fragen Sie nach ihren Essgewohnheiten und berücksichtigen Sie diese beim Einkauf.
8. Einweisung am ersten Tag
Planen Sie für den Ankunftstag ausreichend Zeit ein. Idealerweise ist ein Angehöriger die ersten ein bis zwei Tage vor Ort. Zeigen Sie:
- die Wohnung, Schlüssel, Lichtschalter, Heizung und Sicherungskasten,
- Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Badewannenlift und deren Handhabung,
- Supermarkt, Apotheke und Hausarztpraxis in der Nähe,
- Bus- oder Bahnverbindungen, falls die Betreuungskraft kein Auto nutzt.
Wenn ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist, ist ein gemeinsames Kennenlernen sinnvoll, damit die Aufgabenteilung klar ist.
9. Freizeit und Pausen festlegen
Eine 24-Stunden-Betreuung heißt nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Sie hat Anspruch auf Pausen und freie Zeit, und der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten. Vereinbaren Sie deshalb von Anfang an:
- tägliche Pausen, in denen sie das Haus verlassen kann,
- freie Stunden oder freie Tage pro Woche,
- wer die Betreuung in dieser Zeit übernimmt – etwa Angehörige, Nachbarn oder eine Tagespflege.
Gut erholte Betreuungskräfte sind aufmerksamer, geduldiger und bleiben motiviert.
10. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt prüfen
Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland behalten und nur für einen begrenzten Zeitraum bleiben, gibt es Ausnahmen; nach unserem Kenntnisstand entsteht eine Meldepflicht in solchen Fällen in der Regel erst bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten. Ob eine Anmeldung nötig ist, hängt deshalb von der Aufenthaltsdauer und den Umständen ab. Klären Sie das im Zweifel mit dem örtlichen Bürgeramt oder sprechen Sie uns an. Ist eine Anmeldung erforderlich, benötigt die Betreuungskraft eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihnen.
11. Unterlagen griffbereit halten
Bewahren Sie die Vertragsunterlagen mit der Partnerfirma, Rechnungen und – falls Ihnen vorgelegt – eine Kopie der A1-Bescheinigung geordnet auf. Rechnungen und Überweisungsbelege brauchen Sie auch für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Checkliste auf einen Blick
| Bereich | Erledigt? |
|---|---|
| Eigenes Zimmer eingerichtet | ☐ |
| WLAN-Zugang notiert | ☐ |
| Notfallnummern ausgehängt | ☐ |
| Medikamentenplan aktuell | ☐ |
| Tagesablauf beschrieben | ☐ |
| Hausregeln besprochen | ☐ |
| Haushaltskasse eingerichtet | ☐ |
| Einweisung geplant | ☐ |
| Freizeit und Pausen vereinbart | ☐ |
| Meldepflicht geklärt | ☐ |
| Unterlagen abgelegt | ☐ |
Weiterlesen und Kontakt
- Wie die Vermittlung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie unter So funktioniert’s.
- Hintergründe zur rechtlichen Absicherung finden Sie im Ratgeber Entsendung, A1 und Mindestlohn und unter Rechtssicher betreut.
- Kosten und Zuschüsse erklären wir in Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung 2026? und im Kostenrechner.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Beträge: Stand 2026, ohne Gewähr.
